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Rentenversicherungspflicht von selbständigen GmbH – Gesellschafter – Geschäftsführern Diesen Artikel vorlesen lassen.

Am 04.04.2006 kam die erlösende Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVBund) zu dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11 2005 (B 12 RA 1/04 R) zur Rentenversicherungspflicht von selbständigen GmbH – Gesellschafter – Geschäftsführern. Die DRVBund wird das Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anwenden.

Das Bundessozialgericht hatte in dem Fall einer Ein-Personen-GmbH entschieden, das der Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem Gesetz über die Scheinselbständigkeit zu überprüfen sei und ist zu dem Schluß gekommen, das eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Somit ist der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.

Die DRVBund betrachtet nun nicht die Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern die Gesellschaft als solches und wenn hier keine Scheinselbständigkeit vorliegt, liegt sie auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht vor.

Zur Pressemitteilung der Deutscen Rentenversicherung Bund kommen Sie hier

(05.04.2006)



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xx_zaehler

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