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Rentenversicherungspflicht von selbständigen GmbH – Gesellschafter – Geschäftsführern 
Am 04.04.2006 kam die erlösende Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVBund) zu dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11 2005 (B 12 RA 1/04 R) zur Rentenversicherungspflicht von selbständigen GmbH – Gesellschafter – Geschäftsführern. Die DRVBund wird das Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anwenden.
Die DRVBund betrachtet nun nicht die Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern die Gesellschaft als solches und wenn hier keine Scheinselbständigkeit vorliegt, liegt sie auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht vor.
Zur Pressemitteilung der Deutscen Rentenversicherung Bund kommen Sie hier
(05.04.2006)
Steuerberater Dorle Hahn